Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne – für jedes Bauvorhaben – ein individuelles Set mit optimierten Profillängen zusammen. Nutzen Sie gerne unser Anfrageformular!
Profitieren Sie vom 0%-Steuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer:
Privatkunde mit Anschrift in Deutschland Solaranlage bis 30kwH wohnungsnahe Errichtung der Anlage gewerblicher Weiterverkauf ausgeschlossen
Keine Befreiung von der Mehrwertsteuer, wenn:
Geschäftskunde oder Anschrift außerhalb Deutschlands oder Solaranlagen größer 30kwH