Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer:
- Privatkunde mit Anschrift in Deutschland
- Solaranlage bis 30kwH
- wohnungsnahe Errichtung der Anlage
- gewerblicher Weiterverkauf ausgeschlossen
Keine Befreiung von der Mehrwertsteuer, wenn:
- Geschäftskunde
- oder Anschrift außerhalb Deutschlands
- oder Solaranlagen größer 30kwH