Voraussetzungen für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer:
Privatkunde mit Anschrift in Deutschland
Solaranlage bis 30kwH
wohnungsnahe Errichtung der Anlage
gewerblicher Weiterverkauf ausgeschlossen
Keine Befreiung von der Mehrwertsteuer, wenn:
Geschäftskunde
oder Anschrift außerhalb Deutschlands
oder Solaranlagen größer 30kwH